..............Info: Mietervereine im Großraum Berlin - Mieterberatung durch Experten - Übersicht

zu Verbraucherzentrale Berlin und Berliner Mieterverein siehe erste Anmerkung unten! *

Mietervereinigung Berlin

Berliner Mietergemeinschaft

Mieterschutzbund . . . . . . Mietrecht

eingetragener Verein

ja

ja

ja

Normalbeitrag monatlich

2,75 Euro

5,33 Euro

7,25 Euro

jährliche Belastung * *

33,00 Euro

64,00 Euro

87,00 Euro

Aufnahmegebühr

10,00 Euro

5,00 Euro

5,00 Euro

Kosten je Brief * * *

4,00 Euro

keinerlei Korrespondenz, s. Bem.

8,00 Euro

Anschrift Niederlassungen

Wilmersdorfer Str. 165 / Marchlewskistr. 75

Möckernstr. 92

Konstanzer Str. 61 / Torstr. 25 / Karl-Marx-Str. 51

Bezirke

Charlottenburg / Friedrichshain

Kreuzberg

Wilmersdorf / Mitte / Neukölln

Verkehrsanbindung U-Bahn

Richard-Wagner-Platz / Warschauer Straße/ Weberwiese

Möckernstraße

Konstanzer Str. / Rosa-Luxem-burg-Platz / Rathaus Neukölln

Telefon

31 302 31 / 290 19 16

216 80 01

882 3085 / 201 1527 / 687 0121

Fax

327 08 459 / 297 748 93

216 85 15

882 2700 / 201 1596 / 682 1147

Email

ServiceMietervereinigung @yahoo.de

bmg@ipn.de

zentrale@mieterschutzbund-berlin.de

Internet

mietervereinigung-berlin.de

bmgev.de

mieterschutzbund-berlin.de

weitere Beratungsstellen

allbezirklich

allbezirklich

keine

Beratung durch Rechtsanwälte

ja

ja

ja

persönliche Beratung

ja

ja

ja

mit Terminsvergabe * * * *

ja

nein

ja

telefonische Beratung

ja

ja

ja

schriftliche Beratung

ja

ja

ja

Korrespondenz

ja

ja

ja

Rechtsschutz * * * * *

Nein

ja

ja

Mindestdauer der Mitgliedschaft

1 Jahr

1 Jahr

2 Jahre

Die folgende Hinweise erläutern die Tabelle und sind zur Lektüre empfohlen.

Anmerkungen:

  1. zu * : Die Verbraucherzentrale Berlin e.V. in der Bayreuther Straße 40 in Schöneberg bietet Mieterberatung nur am Rande ihres eigentlichen Aufgabenbereiches an:
    Einmal als kostenpflichtige Telefonberatung über eine 0190-Nummer (1,86 E je Minute), die sich nur bei kurzen und grundsätzlichen Fragen eignet, die zudem ohne Unterlagen beantwortet werden können, zum anderen als persönliche Beratung, wobei allerdings die Gebühr von 15,00 bzw. 20,00 E bei jeder Inanspruchnahme erneut fällig wird. Telefonische oder schriftliche Beratung wird für Mieter - von der kostenpflichtigen 0190-Nummer abgesehen - gar nicht angeboten. Dieser stark eingeschränkte Leistungsumfang ist mit dem umfassenden Angebot der Mietervereine nicht vergleichbar.
    Der Normalbeitrag des Berliner Mietervereins liegt bei 90,00 Euro jährlich. Wegen Differenzen über Art und Umfang der Informationen habe ich diesen Verein aus der Tabelle entfernt und verweise auf dessen Selbstdarstellung im Internet.
    Meine persönliche Einschätzung geht dahin, dass im Hinblick auf die unzweifelhaft bestehende fachliche Kompetenz aller Mietervereine bei der Entscheidung für einen von ihnen letzten Endes Kosten und Service ausschlaggebend sein sollten. gez. A Balke
  2. zu ** : Beim Mieterschutzbund ist zu differenzieren:
    Der Jahresbeitrag beträgt 48,00 Euro, auf den Monat umgerechnet also 4,00 Euro. Die Mietrechtsschutzversicherung (siehe hierzu auch Anm. *****) wird Wohnungsmietern zusätzlich für 39,00 Euro jährlich angeboten. Die beiden Zeilen enthalten die Gesamtkosten für Wohnungsmieter.
    Für Gewerbemieter kostet die Rechtsschutzversicherung 175,00 Euro jährlich, so dass Gesamtkosten von 223,00 Euro anfallen.
  3. zu *** : Bei der Mietervereinigung Berlin e.V. werden die notwendigen Schreiben sogleich in Zusammenhang mit der Beratung erstellt, meist in Gegenwart des Mitglieds diktiert. Der Verein führt die Korrespondenzen für seine Mitglieder auch selbständig. Die schriftliche Beratung der Mitglieder ist kostenfrei.
    Der Mieterschutzbund e.V. bietet Ähnliches, allerdings nur in seinen drei Geschäftsstellen. Er stellt die Schreibgebühr auch für die schriftliche Beantwortung von Mitgliederanfragen in Rechnung.
    Die Berliner Mietergemeinschaft führt keinerlei Korrespondenz für ihre Mitglieder und erteilt ihnen auch keine schriftlichen Auskünfte. Es wird lediglich mündliche Beratung angeboten.
  4. zu **** : Beim Mieterschutzbund und der Mietervereinigung Berlin werden für alle persönlichen Beratungen Termine vergeben. Bei der Berliner Mietergemeinschaft sind für die externen Beratungsstellen keine Telefonnummern angegeben. Eine Terminsvereinbarung ist für diese grundsätzlich nicht möglich. Originalton Berliner Mietergemeinschaft: "Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich - bitte richten Sie sich aber auf eine gewisse Wartezeit ein... In ganz dringenden Fällen können Sie sich auch an die Geschäftsstelle wenden..." (aus Internetseite, Stand 12/04).
  5. zu ***** : Der angebotene Rechtsschutz erfasst keinerlei Korrespondenzen, sondern nur Gerichtsverfahren, und auch diese nur, soweit die Streitigkeiten nicht bereits vor Ablauf der Wartefrist entstanden oder auch nur begründet worden sind oder absehbar waren. Entscheidend ist, wann einer der Beteiligten erstmals gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat oder wann Ansprüche erstmals entstanden sind. Vom Rechtsschutz nicht umfaßt sind daher sämtliche bis zum Ablauf der Wartefrist absehbaren Streitigkeiten, z.B. Rückforderungsansprüche bei Mietpreisüberhöhung auf Grund eines bereits abgeschlossenen Vertrages, und zwar ohne Rücksicht darauf, wann hierüber Streit entstanden ist oder wann Ansprüche geltend gemacht werden!.
    Wer Auskunft wegen einer aktuellen Frage benötigt, findet also bei der Mietervereinigung Berlin das deutlich günstigste Angebot.
    Wer bereits in bezug auf Mietrecht rechtsschutzversichert ist, ist im Hinblick auf die von den Rechtsschutzversicherungen vorgesehene Selbstbeteiligung und die dortige Begrenzung der Kostenübernahme auf aktuelle Streitigkeiten, was den Ausschluß jeglicher vorsorglicher Tätigkeit wie z.B. Beratung bei der Vertragsgestaltung bedeutet, ebenfalls mit einer Mitgliedschaft in einem Mieterverein gut bedient.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Andreas Balke, Hauptstraße 11, 23701 Eutin, bei Schonske, Tel. 01631430508, Email: andreas.balke1@yahoo.de